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Neue Corona-Regelungen ab 4.3. in RLP


(...) Die Vorschriften für den Sport sind nunmehr in § 11 geregelt. Dabei gelten künftig in allen öffentlichen und privaten gedeckten und ungedeckten Sportanlagen (Innen- und Außenbereich) einheitliche Regelungen, insbesondere die „3G-Regelung“, d.h. es haben neben vollständig geimpften und genesenen Personen auch (negativ) getestete Personen Zugang zu den Sportanlagen. Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (siehe „Testpflicht“).

Mehr Details könnt ihr im nachfolgenden PDF nachlesen

oder ihr informiert euch über die Website des Landes Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ .


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