top of page
vh

26. Corona-Bekämpfungsverordnung.

Unsere Grundlage für sportliche Aktivitäten ist ab sofort der veröffentlichten Begründung zur 26. Corona-Bekämpfungsverordnung zu entnehmen: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/20210915Begruendung_26_CoBeLVO.pdf Wer nicht alles lesen möchte, findet hier den entsprechenden Auszug, der uns vom Verband zugestellt wurde:

„Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind nunmehr im Innen- und Außenbereich nur noch in Gruppen, die sich auch im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 treffen dürfen, zulässig. Es ist unerheblich, ob das Training angeleitet ist oder nicht. Bei der Ermittlung der zulässigen Personenanzahl zählen nur Personen mit, die bei der Sportausübung teilnehmen. Der Trainer oder die Schiedsrichterin zählt daher bei der Ermittlung der Gruppengröße nicht mit. Für die Sportausübung gelten bis auf die Testpflicht im Innenbereich keine Schutzauflagen mehr. Hierdurch soll der organisatorische Aufwand für Sportangebote im Amateur- und Freizeitbereich verringert werden. Angesichts dieser reduzierten Schutzauflagen, der flächendeckenden Verfügbarkeit von Impfstoffen und deren Zulassung auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre sowie dem derzeitigen Infektionsgeschehen ist es geboten in der 26. CoBeLVO die zulässige Anzahl nicht-immunisierter Personen zu begrenzen. Nach wie vor dürfen sich mehrere Gruppen, denen die gemeinsame Sportausübung gestattet ist, zeitgleich auf oder in einer Sportanlage oder auf einer Fläche im Freien aufhalten, sofern eine klare Abgrenzung zwischen den Gruppen erfolgt und sichergestellt ist, dass die Gruppen sich nicht durchmischen.“

Schlussfolgerung für uns: Es ist bei Spieltagen also sicherzustellen, dass sich die Gruppen außerhalb des Spielfeldes nicht vermischen und entsprechende Abstände eingehalten werden. Jedes Spiel ist als Einzelspiel zu betrachten. Trainer und Schiedsrichter zählen nicht mit.

Es ist aber die Gesamtanzahl von „nicht-immunisierten“ Spielern ja nach gültiger Warnstufe einzuhalten: Bei Warnstufe 1 sind das 25 nicht-immunisierte Spieler. Entsprechend ist, wenn notwendig, die Anzahl der Spieler (bei Spieltagen beim jeweiligen Einzelspiel) zu reduzieren. Beispiel 1:

Spiel mJA Großfeld: max. 16+1 Spieler gemäß Spielordnung = max. 34 Spieler Warnstufe 1 = 25 Nicht-Immunisierte können an einem Spiel teilnehmen Team 1: will 17 Spieler einsetzen und keiner der Spieler ist immunisiert (geimpft oder genesen) Team 2: will 17 Spieler einsetzen und keiner der Spieler ist immunisiert (geimpft oder genesen) --> Bedeutet im Ergebnis: jede Mannschaft kann max. 12 Spielern einsetzen. Beispiel 2: Spiel wJB Großfeld: max. 16+1 Spielerinnen gem. Spielordnung = max. 34 Spielerinnen Warnstufe 1 = 25 Nicht-Immunisierte können an einem Spiel teilnehmen. Team 1: will 17 Spieler einsetzen und 5 Spieler sind geimpft oder genesen. Team 2: will 15 Spieler einsetzen und 4 Spieler sind geimpft oder genesen. --> Bedeutet im Ergebnis: Die maximale Anzahl der einsetzbaren Spielerinnen ist: 9 Immunisierte + 25 Nicht-Immunisierte = 34 Spielerinnen. Das heißt, dass beide Mannschaften mit der geplanten Anzahl 15/17 teilnehmen können, da die maximale Zulassung von 34 Spielerinnen nicht überschritten wird. Beispiel 3: Spiel mJB Großfeld: max. 16+1 Spieler gem. Spielordnung = max. 34 Spieler Warnstufe 1 = 25 Nicht-Immunisierte können an einem Spiel teilnehmen. Team 1: will 15 Spieler einsetzen und keiner ist immunisiert (geimpft oder genesen) Team 2 will 14 Spieler einsetzen und 1 Spieler davon ist immunisiert. --> Bedeutet im Ergebnis: 15 plus 14 Spieler sollen eingesetzt werden, 1 Spieler ist immunisiert und die max. Anzahl bei Warnstufe 1 ist 25 Nicht-Immunisierte Spieler = 25 plus 1 = 26 geteilt durch zwei Mannschaften heißt, jede Mannschaft darf 13 Spieler einsetzen.


46 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

wU14 legen nach

Kommentare


bottom of page